Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dessen Grundlage im Regelfall der Arbeitsvertrag ist. Es zeichnet sich durch die Komplexität der arbeitsrechtlichen Vorschriften aus, wobei insbesondere Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten sind.
Die Wahrnehmung Ihrer Interessen, sei es als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, erfordert deshalb die Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Ich berate und vetrete Sie gerne bundesweit hinsichtlich:
- Kündigungsschutzklagen
- arbeitsvertragliche Gestaltung, insbesondere Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Provisionsvereinbarungen und vielen weiteren möglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Abfindungen
- betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Fragen zu Interessensausgleich und Sozialplänen
- Urlaubs- und Überstundenabgeltung
- Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen u.v.a.