Erbrecht / Unternehmensnachfolge

Das Erbrecht regelt sämtliche Fragen zu den Themen Vererben und Erben.
Der Erblasser muss sich an erster Stelle vor der Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages überlegen, welche gesetzliche Erbfolge nach seinem Ableben eintreten würde, um die von ihm gewünschten Änderungen in der Erbfolge feststellen zu können. Hierbei sind auch vorhandene Pflichtteilsberechtigte und deren Quote zu berücksichtigen.
Die Erben selbst haben Rechte und Pflichten. Sie können haften und sind beispielsweise in der Regel für die Beerdigung des Erblassers verantwortlich.
Auch der übergangene Abkömmling des Erblassers hat als Pflichtteilsberechtigter Rechte.
Das gesamte Erbrecht ist äußerst kompliziert und komplex. Damit ihr Letzter Wille auch tatsächlich nach Ihrem Tode befolgt und umgesetzt wird oder aber Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtiger zu Ihrem Recht gelangen, sollten Sie kompetente anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Ich berate und vertrete Sie gerne bundesweit hinsichtlich:
- Errichtung von Testamenten und Erbverträgen unter Berücksichtigung besonderer Gegebenheiten und Wünsche
- Bestimmung der Erbfolge
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Ausschlagung von Erbschaften
- Anfechtung und Unwirksamkeit von Testamenten
- Auslegung letztwilliger Verfügungen
- Testamenterstellung
- Patientenverfügung
- Patientenvollmacht
- Erbeinsetzung und Enterbung
- Erbvertrag
- Pflichtteilsanspruch
- Auskunftsansprüche
- Vor- und Nacherbschaft
- Anfechtung
- Vermächtnis
- Auflage
- Unternehmensnachfolge / gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen
- Widerruf und Aufhebung eines Testaments
- Testamentsvollstreckung
- steuerlich motivierte Gestaltung
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Erbengemeinschaft und Auseinandersetzung
- minderjährige und behinderte Kinder im Erbrecht
- Erbschein