Arzthaftungsrecht (nur für Patienten)

Trotz der modernsten medizinischen Technik können Behandlungsfehler auftreten. Während bis zur Operation das Verhältnis zum behandelnden Arzt oder Klinikum noch intakt schien, stehen die Geschädigten danach oft ratlos und allein vor einer Mauer des Schweigens und schier unüberwindbaren Hindernissen und Problemen. Die dann teilweise oder ganz zerstörte Gesundheit geht einher mit Ängsten und finanzieller Not.
Die kompetente Wahrnehmung Ihrer Interessen als Patient, welche ich ausschließlich vertrete, erfordert deshalb die Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Ich berate und vertrete Sie gerne bundesweit hinsichtlich:
- Beratung von Patienten bei Behandlungsfehlern
- Beratung von Patienten bei Diagnosefehlern
- Beratung von Patienten bei unterlassner Befunderhebung
- Beratung von Patienten bei Therapiefehler
- Beratung von Patienten bei Fehlern in der Therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung)
- Beratung von Patienten bei Übernahmeverschulden
- Beratung von Patienten bei Organisationsfehlern
- Beratung von Patienten bei Verstößen gegen Verkehrssicherungspflichten
- Beratung von Patienten bei Koordinationsfehlern
- Einsicht in Krankenunterlagen
- Gerichtliche Vertretung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen u.v.a.