Bussgeldangelegenheiten / Ordnungswidrigkeiten
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sei es als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger, kann schnell in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren verwickelt werden. Die Beteiligung an einem Verkehrsunfall, selbst wenn man zunächst denkt, der andere Verkehrsteilnehmer habe Schuld, kann hierfür schon ausreichen.
Im Nachhinein tut einem dann so manches zuviel gesagte Wort am Unfallort gegenüber Zeugen oder Polizeibeamten leid.
Aus Erfahrung weiß ich, dass sich viele Verkehrsteilnehmer bei Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen wie bei Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr um Kopf und Kragen reden oder erst nachdem Sie schon den Anhörungsbogen der Verwaltungsbehörde oder Polizei ausgefüllt und zurückgesandt haben, einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Sie müssen selbstverständlich und dürfen in Ihrem eigenen Interesse keine Aussage machen. Sie haben das Recht zu Schweigen. Hiervon sollten Sie Gebrauch machen.
Auch bei Alkoholverstößen im Straßenverkehr erlebe ich es immer wieder , dass zwar gegenüber den Polizeibeamten teilweise noch geschwiegen wird, dann aber beim Arzt, welcher die Blutprobe entnimmt, bereitwillig über den konsumierten Alkohol und die letzte Mahlzeit und das Trinkzeitende Auskunft gegeben wird. Schweigen Sie auch beim Arzt!
Sie müssen lediglich dulden, dass Ihnen Blut entnommen wird, an einem Finger-Nase-Koordinationstest müssen Sie nicht teilnehmen.
Die kompetente Wahrnehmung Ihrer Interessen erfordert deshalb unverzüglich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Ich berate und vertrete Sie gerne bundesweit hinsichtlich:
- Vertretung und Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Anhörungsbogen
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsmessungen
- Rotlichtverstöße
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Fahrzeug- und Ladungsmängel
- Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtschreiber
- Bußgeldbescheide
- Verjährung
- Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr
- Straßenverkehrsgefährdung sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Unfallflucht
- fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Tötung
- Nötigung im Straßenverkehr
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Eignungszweifel und MPU
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Im Ausland erworbene Fahrerlaubnis
- Vollstreckung ausländischer Geldbußen in Deutschland